Gewährleistung und Garantie
Gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre; zusätzliche Herstellergarantien nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Hier erklären wir, was das für dich bedeutet.
Gesetzliche Gewährleistung
Für alle neuen Artikel gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Du kannst Ansprüche wegen eines Mangels innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung geltend machen. Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei Übergabe nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.
- Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Lieferung, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorhanden war (§ 477 BGB).
- Du kannst zunächst Nacherfüllung verlangen, also nach deiner Wahl Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Die dafür erforderlichen Transport- und Arbeitskosten tragen wir.
- Gelingt die Nacherfüllung nicht, kannst du vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.
- Bei E-Bikes mit digitalen Elementen (etwa Display, App-Anbindung oder Motorsoftware) haben wir dafür zu sorgen, dass dir erforderliche Aktualisierungen bereitgestellt werden (§ 475b BGB).
Herstellergarantie
Viele Hersteller geben zusätzlich eine freiwillige Garantie, zum Beispiel auf Rahmen, Motor oder Akku. Umfang, Dauer und Voraussetzungen legt der jeweilige Hersteller in seinen Garantiebedingungen fest; häufig ist etwa eine regelmäßige Inspektion in einer Fachwerkstatt Voraussetzung. Die Herstellergarantie gilt neben deinen gesetzlichen Rechten und schränkt sie nicht ein. Du kannst frei wählen, ob du dich bei einem Mangel an uns oder an den Hersteller wendest. Die Garantiebedingungen liegen dem Produkt bei oder sind beim Hersteller abrufbar.
Akku
Der Akku eines E-Bikes fällt wie alle anderen Teile unter die gesetzliche Gewährleistung. Ein Akku verliert jedoch durch Nutzung und Alterung nach und nach an Kapazität. Dieser normale Kapazitätsverlust ist kein Mangel. Ein Mangel kann dagegen vorliegen, wenn der Akku ungewöhnlich schnell an Kapazität verliert oder gar nicht mehr lädt. Damit dein Akku lange hält, beachte die Hinweise des Herstellers zu Laden, Lagerung und Temperatur. Tipps findest du in unserem Ratgeber E-Bike-Akku und Reichweite.
Verschleißteile
Einige Teile nutzen sich beim Fahren zwangsläufig ab. Typische Verschleißteile sind:
- Reifen und Schläuche
- Bremsbeläge und Bremsscheiben
- Kette, Ritzel, Kassette und Kettenblätter
- Schalt- und Bremszüge
- Griffe, Lenkerband und Sattel
- Lager und Dichtungen, je nach Beanspruchung
Normaler Verschleiß durch Gebrauch ist kein Mangel. Hat ein Verschleißteil aber schon bei Lieferung einen Fehler, etwa einen Materialfehler, gilt selbstverständlich die Gewährleistung. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Schäden durch Unfälle, unsachgemäße Montage oder Reparatur, mangelnde Pflege oder eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Einsatzbereichs.
So meldest du einen Mangel
- Schreib uns an service@bikesde.example oder ruf uns an unter [PLATZHALTER: +49 …] (Mo–Fr 9–18 Uhr, Sa 10–14 Uhr).
- Nenne deine Bestellnummer und beschreibe den Mangel möglichst genau. Fotos oder ein kurzes Video helfen uns sehr.
- Wir melden uns mit dem weiteren Vorgehen: Reparatur, Ersatzteil, Austausch oder Abholung. Die Kosten für Transport und Abholung im Rahmen der Gewährleistung übernehmen wir.