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S-Pedelecs unterstützen dich bis 45 km/h und machen lange Pendelstrecken deutlich kürzer. Rechtlich sind sie Kleinkrafträder, deshalb gelten besondere Regeln.
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Alle Preise inkl. MwSt. ¹ UVP des Herstellers.
Ein S-Pedelec, auch Speed-Pedelec genannt, unterstützt dich nicht nur bis 25 km/h, sondern bis 45 km/h. Damit werden Pendelstrecken von 20 oder mehr Kilometern im Alltag realistisch, und du bist oft ähnlich schnell wie mit Auto oder Bahn. Der Motor arbeitet weiterhin nur, wenn du mittrittst. Rechtlich ist ein S-Pedelec aber kein Fahrrad mehr, sondern ein Kleinkraftrad der Fahrzeugklasse L1e-B.
In Österreich gelten für S-Pedelecs eigene Zulassungsregeln. Informiere dich vor dem Kauf bei deiner Zulassungsstelle oder Versicherung.
Wenn dein Arbeitsweg lang ist und gut über Landstraßen oder breite Straßen führt, kann ein S-Pedelec das Auto ersetzen. Bedenke, dass der Energieverbrauch bei hohen Geschwindigkeiten steigt und du mit einer geringeren Reichweite rechnen solltest als mit einem Pedelec. Für überwiegend innerstädtische Wege mit vielen Radwegen ist ein klassisches E-Trekkingbike oft praktischer. Hintergründe liefern die E-Bike-Kaufberatung und der Ratgeber Akku und Reichweite.
Du brauchst mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Wenn du einen Autoführerschein der Klasse B oder einen Motorradführerschein hast, ist AM bereits enthalten. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Grundsätzlich nein, weder innerorts noch außerorts. Ausnahme sind Radwege, die per Zusatzzeichen ausdrücklich für S-Pedelecs freigegeben sind. Ansonsten fährst du auf der Fahrbahn.
In der Regel nicht. Vorgeschrieben ist ein geeigneter Schutzhelm. Es gibt speziell geprüfte Helme für S-Pedelecs, die mehr Schutz bei höheren Geschwindigkeiten bieten, aber leichter und besser belüftet sind als ein Motorradhelm.
Das Versicherungskennzeichen erhältst du bei einem Kfz-Versicherer, oft auch online. Es gilt jeweils für ein Versicherungsjahr ab dem 1. März und muss danach erneuert werden. Für den Abschluss brauchst du meist die Fahrzeugdaten aus der Übereinstimmungsbescheinigung.
Nur eingeschränkt. Bauteile, die die Typgenehmigung betreffen, etwa Reifen, Bremsen, Lenker, Licht oder Antrieb, dürfen nur durch freigegebene Teile ersetzt werden. Sonst kann die Betriebserlaubnis erlöschen und der Versicherungsschutz gefährdet sein.